Praxis in Westerland

Meine Praxis befindet sich in der Strandstraße 3-5, in zentraler Lage in der Fußgängerzone von Westerland und ist vom Bahnhof fußläufig in ca. 5 Min. zu erreichen. Öffentliche Parkplätze finden Sie in der direkten Umgebung. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug.

Telefonisch bin ich für Sie unter der 01523-6404386 erreichbar. Hier können Sie mir auch eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen – ich rufe Sie gerne zurück. Anfragen per Mail richten Sie bitte an: info@kindertherapie-sylt.de

Möchten Sie einen Therapieplatz? Nutzen Sie hierfür gerne das Kontaktformular und schildern Sie kurz ihr Anliegen. Ich sehe mir Ihre Anfrage zeitnah durch und nehme anschließend Kontakt zu Ihnen auf.

Informationen zu den Abrechungsmöglichkeiten

In meiner Praxis behandle ich gesetzlich und privat Krankenversicherte sowie Selbstzahler.

Gesetzlich Krankenversicherte

Die Kosten für eine erforderliche Psychotherapie werden für gesetzlich Versicherte komplett von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Eine Überweisung oder ein Rezept werden hierfür nicht benötigt. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte.

Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel übernimmt Ihre private Krankenversicherung/ die Beihilfestelle die Kosten für eine Psychotherapie problemlos. Dennoch kann es je nach Versicherung und abgeschlossenem Tarif zu Zuzahlungen oder einer Stundenbegrenzung kommen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Aufnahme der Psychotherapie über ihre individuellen Vereinbarungen und die geltenden Formalitäten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) i.d.R. im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz - je nach Aufwand u.U. im 3,5-fachen Regelsteigerungssatz.

Selbstzahler

Die Selbstzahlung bringt einige Vorteile mit sich. Beispielsweise ist kein zeitaufwendiges Gutachten zur Kostenübernahme und keine vorherige Konsultation des Kinder-/Hausarztes notwendig. Auch die Diagnose wird nicht bei der Krankenversicherung aktenkundig. Sie haben die Möglichkeit, die Honorare als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Selbstverständlich unterliege ich auch bei selbstzahlenden Patienten der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP) i.d.R. im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz - je nach Aufwand u.U. im 3,5-fachen Regelsteigerungssatz.