Selbstzahler
Die Selbstzahlung bringt einige Vorteile mit sich. Beispielsweise ist kein zeitaufwendiges Gutachten zur Kostenübernahme und keine vorherige Konsultation des Kinder-/Hausarztes notwendig. Auch die Diagnose wird nicht bei der Krankenversicherung aktenkundig. Sie haben die Möglichkeit, die Honorare als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Selbstverständlich unterliege ich auch bei selbstzahlenden Patienten der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP) i.d.R. im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz - je nach Aufwand u.U. im 3,5-fachen Regelsteigerungssatz.